AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

§ 1 Allgemeine Informationen, Teilnehmer, Veranstaltungsort
 
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tina Wagner/athletikzirkel soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
 
2. Teilnehmer kann grundsätzlich nur sein, wer volljährig ist. 
athletikzirkel behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. Hierzu hat jeder Teilnehmer beim Anmelden zu einem Probetraining bzw. dem Kauf einer 5er/10er/20er/40er Karte gegenüber athletikzirkel ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er nicht volljährig ist und in diesem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen.

3. Die Rechte des Teilnehmers aus dem mit athletikzirkel abgeschlossenen Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von athletikzirkel nicht übertragbar.

4. Soweit im Kursangebot nichts Abweichendes angegeben ist, werden alle Trainingseinheiten im athletikzirkel, Altrottstr. 36, 69190 Walldorf oder auf dem davor befindlichen Freigelände (nachfolgend “Veranstaltungsort“ genannt) durchgeführt. Die jeweiligen Trainingszeiten werden auf der Webseite  www.athletikzirkel.de, bzw. im Buchungssystem (https://www.supersaas.de/schedule/athletikzirkel/Kurse) bekannt gegeben. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/oder Geräte für andere Trainingsmethoden ist nur mit Zustimmung vom athletikzirkel zulässig.

 

§ 2 5er/10er/20er/40er Karte und Stornierung

1. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit zwischen dem Kauf einer 5er, 10er, 20er oder 40er Karte zu wählen. Der Kauf einer Karte berechtigt den Teilnehmer zur Teilnahme an fünf/zehn/zwanzig/vierzig Trainingseinheiten vom athletikzirkel. Darüber hinaus kann sich jeder Teilnehmer einmal zu einem Probetraining anmelden. Dies berechtigt den Teilnehmer zur Teilnahme an einer kostenlosen Trainingseinheit vom athletikzirkel.

2. Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die gesetzlich gültige deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Diese wird zusätzlich in der Rechnung ausgewiesen.

3. Die Gebühr wird bei Anmeldung sofort fällig und ist im Voraus zu zahlen. Dies kann bar oder per Überweisung auf das Konto vom athletikzirkel, Volksbank Kraichgau, IBAN DE37 672922000024000400 erfolgen.

4. Die erworbenen Karten haben eine Laufzeit von 3 Jahren und können nach Rücksprache mit dem athletikzirkel verlängert werden.

5 Die Karte ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Für nicht genutzte Einheiten besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

6. Nach Kauf einer Karte muss mit der Nutzung innerhalb eines Jahres begonnen werden.

7. Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, um ein hohes Maß an Qualität zu gewährleisten. Voraussetzung für die Teilnahme ist deshalb die vorherige schriftliche Anmeldung im Buchungssystem (https://www.supersaas.de/schedule/athletikzirkel/Kurse ) zu der jeweiligen Trainingseinheit vom athletikzirkel. Eine Stornierung der Anmeldung zu einer Trainingseinheit ist bis zu 6 Stunden vor Beginn möglich. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent des Teilnehmers automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Stundenkontingent des Teilnehmers um die jeweilige Stunde belastet.

3. Die Darstellung des Trainingsprogramms stellt kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer dar. Es ist freibleibend und unverbindlich. Mit dem Kauf einer 5er, 10er, 20er oder 40er Karte bzw. dem Anmelden zum Probetraining gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. athletikzirkel kann dieses Angebot des Teilnehmers innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Angabe von Gründen ablehnen. Lehnt athletikzirkel das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt des Angebots zustande.

Einzeltraining
Termine für das Einzeltraining werden individuell vereinbart. Bei Absage des Termins bis 24 Stunden fallen keine Kosten an, danach erlaube ich mir die Abrechnung des vollen Stundenpreises.

 

§ 3 Allgemeingültiges für das Training

1. Beim Training sollte bequeme Sportbekleidung getragen werden. Die Unfallgefahren im Rahmen der benutzten Geräte (bspw. Hanteln, Kettlebells, Gewichtsscheiben etc.) müssen bedacht werden. Es müssen saubere Hallensportschuhe getragen werden. Barfußtraining oder Training in Socken ist möglich, die Verantwortung liegt aber dann beim Teilnehmer.  

2. Alle Trainingseinheiten dauern jeweils eine halbe oder eine volle Zeitstunde (außer Sondertrainings, Workshops u.ä.) und werden unter der Anleitung eines Trainers durchgeführt.

3. Erscheint ein Teilnehmer mehr als 10 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes am Veranstaltungsort, kann er nur mit Rücksprache des Trainers am Training teilnehmen. Bei mehrmaligem, unentschuldigtem Zuspätkommen ist der athletikzirkel berechtigt, den Teilnehmer von dem Trainingsprogramm insgesamt auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gefährdet.

4. Alle Mitglieder verpflichten sich, den Anweisungen des Personals vom athletikzirkel Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten sowie sich gemäß der Hausordnung vom athletikzirkel zu verhalten. Grobe und wiederholte Verstöße hiergegen können ein Hausverbot zur Folge haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.
 

§ 5 Haftung, Absage/Änderungen der Trainingsveranstaltungen

1. Die Haftung vom athletikzirkel – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung vom athletikzirkel beruht oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von athletikzirkel beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind. Dazu zählen insbesondere auch Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken. Für selbstverschuldete Unfälle mit bleibenden Schäden sowie für verloren gegangenes Privateigentum übernimmt der athletikzirkel keine Haftung.

2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

3. Der athletikzirkel behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Muss der athletikzirkel Trainingsveranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, werden bereits gezahlte Trainingseinheiten in voller Höhe erstattet, soweit diese nicht einvernehmlich an einem Ersatztermin nachgeholt werden können. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig benachrichtigt. Es ist jederzeit ein Wechsel des Trainers möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes und/ oder der Wechsel eines Trainers lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt.
 

§ 5 Datenschutz

1. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten vom athletikzirkel im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. 

2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass persönliche Daten sowie Daten und Aufzeichnungen zum Training elektronisch gespeichert werden. Zwei Jahre nach Ende der Mitgliedschaft werden diese Daten durch uns gelöscht.

3. Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit über die vom athletikzirkel über ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und gegebenenfalls löschen zu lassen. Der athletikzirkel steht dem Teilnehmer hierzu unter info@athletikzirkel.de zur Verfügung.


§ 7 Foto- und Videoaufnahmen

1. Im Rahmen des Trainingsbetriebs können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf dem das Mitglied erkennbar ist. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für den Außenauftritt vom athletikzirkel verwendet werden dürfen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung der Aufnahmen auf der Website/Social Media (Instagram, Facebook) vom athletikzirkel. Das Mitglied hat das Recht, eine Löschung von auf der Website/Social Media veröffentlichten Aufnahmen zu fordern. Dieser Forderung wird schnellstmöglich nachgekommen. Namen von den Mitgliedern werden dabei NICHT verwendet und die Bilder und Aufnahmen werden an keine dritten Personen oder Unternehmen weitergegeben.
 

§ 8 Sonstiges/ Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder rechtsungültig sein oder werden, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt des vorliegenden Vertrags am ehesten entspricht. Gleiches gilt für Vertragslücken.

2. Der athletikzirkel ist berechtigt, den Vertragsinhalt einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Teilnehmers sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen vom athletikzirkel zumutbar ist. Der athletikzirkel wird den Teilnehmern in diesen Fällen die Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Die Teilnehmer können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber dem athletikzirkel schriftlich (Altrottstr. 36, 69190 Walldorf) oder per E-Mail (info@athletikzirkel.de) widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der athletikzirkel in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

5. Bei Verstoß gegen Vertragsbedingungen behält sich der athletikzirkel das Recht vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Erfüllungsort ist der jeweils aktuelle Veranstaltungsort.
 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.